Skip to main content

ABSTINENZ-
NACHWEIS 

(Drogen- & Alkoholtests) 

Wir führen anerkannte Abstinenzkontrollen durch – sowohl mittels Urinanalysen als auch durch Haaranalysen. Diese Nachweise entsprechen der behördlichen Richtlinien und eignen sich zur Vorlage im Rahmen von MPU oder Auflagen von Behörden.

Ihre Irena Juskovic-Sacharowitz
und Sandra Raunegger

Häufig gestellte Fragen zum Abstinenznachweis

Wie läuft der Abstinenznachweis ab?

Ein Abstinenznachweis ist ein medizinisch begleiteter Nachweis über den Verzicht auf Alkohol oder Drogen – häufig erforderlich zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis im Rahmen einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung). Bei JUDOC Verkehrsmedizin beginnt der Ablauf mit einem persönlichen Beratungsgespräch, in dem geklärt wird, ob ein Nachweis über Alkoholkonsum, Drogenkonsum oder beides notwendig ist, welche Methode geeignet ist (Urin- oder Haaranalyse) und welcher Abstinenzzeitraum – in der Regel 6, 12 oder 15 Monate – eingehalten werden muss.

Die Abstinenzkontrolle kann über Urinanalysen erfolgen, bei der über mehrere Monate hinweg unangekündigte Drogenscreenings oder Alkoholtests (ETG) durchgeführt werden. Alternativ eignet sich eine Haaranalyse, mit der rückwirkend über mehrere Monate eine Abstinenz belegt werden kann. Dabei gilt: 3 cm Haarlänge entsprechen etwa drei Monaten Nachweiszeitraum (für Alkohol), bei Drogen sind bis zu 6 cm zulässig. Die Proben werden nach der kontrollierten Entnahme ausschließlich in zertifizierten Laboren nach den aktuellen CTU-Kriterien analysiert.

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein offizielles Abstinenzzertifikat, das für die MPU oder zur Vorlage bei Behörden verwendet werden kann.  

Wenn Sie einen zuverlässigen und behördlich anerkannten Abstinenznachweis in Berlin benötigen, bietet JUDOC Verkehrsmedizin Ihnen eine professionelle Betreuung, schnelle Termine und umfassende Beratung zur MPU-Vorbereitung und Fahreignung.

Wer entscheidet, ob 6 oder 12 Monate Abstinenz?

Ob ein Abstinenznachweis über 6, 12 oder 15 Monate erforderlich ist, ergibt sich aus der inidividuellen Vorgeschichte, behördlichen Forderungen und basiert auf den Beurteilungskriterien für  Fahreignung (Herausgeber: Bundesanstalt für Straßenwesen-BASt)  und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Wurde zum Beispiel ein kontrollierter Konsum nachgewiesen oder lag nur ein einmaliger Vorfall mit geringen Mengen vor, kann ein 6-monatiger Abstinenznachweis ausreichen – insbesondere, wenn weitere positive Faktoren vorliegen, wie eine MPU-Vorbereitung oder Therapie. Bei regelmäßigem oder abhängigem Konsum hingegen, oder wenn mehrere Delikte vorliegen, wird in der Regel ein 15-monatiger Abstinenznachweis gefordert.

Es ist wichtig, sich frühzeitig zu informieren– zum Beispiel durch eine verkehrsmedizinische Praxis wie JUDOC Verkehrsmedizin, die Sie individuell dabei unterstützt, das passende Nachweisprogramm zu wählen.

Welche Abstinenznachweise gibt es?

Für den Abstinenznachweis im Rahmen einer MPU-Vorbereitung gibt es zwei anerkannte Methoden: Urinanalysen und Haaranalysen. Beide Verfahren müssen den strengen Vorgaben der CTU-Kriterien entsprechen, um von MPU-Stellen und Fahrerlaubnisbehörden offiziell anerkannt zu werden.

Die Urinanalyse ist eine gängige Methode zum Nachweis der aktuellen Abstinenz von Alkohol oder Drogen. Sie erfolgt über mehrere Monate hinweg im Rahmen eines sogenannten Screeningprogramms, das aus unangekündigten Urinkontrollen besteht. Je nach Dauer des Programms (meist 6 oder 12 Monate) werden zwischen vier und sechs Proben entnommen. Die Teilnahme erfordert Flexibilität, da die Einladungen zu den Terminen in der Regel sehr kurzfristig erfolgen – meist 24 bis 48 Stunden vorher.

Die Haaranalyse bietet die Möglichkeit, eine langfristige Abstinenz rückwirkend nachzuweisen. Bei Alkohol gilt: Pro Monat werden ca. 1 cm Haar analysiert – maximal sind 3 cm erlaubt, um drei Monate Abstinenz nachzuweisen. Bei Drogen dürfen bis zu 6 cm Haarlänge analysiert werden, was etwa sechs Monaten entspricht. Die Haarprobe wird unter ärztlicher Aufsicht entnommen und in einem akkreditierten Labor untersucht. Wichtig ist dabei, dass das Haar nicht chemisch behandelt wurde, da Färben oder Bleichen das Ergebnis verfälscht.

Beide Methoden sind nur dann als gültig, wenn sie von zertifizierten Stellen durchgeführt und lückenlos dokumentiert werden. Je nach Vorgabe der Fahrerlaubnisbehörde oder MPU-Stelle kann auch eine Kombination aus Urin- und Haaranalysen sinnvoll sein. Die Wahl der passenden Methode hängt vom individuellen Fall, dem geforderten Abstinenzzeitraum und den persönlichen Lebensumständen ab.

Bei JUDOC Verkehrsmedizin in Berlin informieren wir Sie, welche Form des Abstinenznachweises für Ihre MPU-Vorbereitung geeignet ist – professionell, vertraulich und behördlich anerkannt.

Kann ich Abstinenznachweise bei meinem Hausarzt machen?

Viele Betroffene fragen sich, ob sie den Abstinenznachweis beim Hausarzt machen können. Grundsätzlich ist es nicht möglich, einen anerkannten Abstinenznachweis einfach beim Hausarzt durchführen zu lassen. Der Grund: Für die Anerkennung muss der Nachweis strengen Vorgaben entsprechen –  die eine objektive, kontrollierte und manipulationssichere Probenentnahme vorschreiben.

Nur Einrichtungen, die nach CTU-Kriterien arbeiten, dürfen Abstinenzkontrollen durchführen. Dazu gehören speziell geschulte Ärzte, MPU-Begutachtungsstellen oder verkehrsmedizinische Praxen. 

Wenn Sie also einen gültigen Abstinenznachweis für die MPU oder die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis benötigen, wenden Sie sich an uns. Bei uns erhalten Sie ein rechtssicheres, lückenlos dokumentiertes Abstinenzprogramm mit persönlicher Beratung und ärztlicher Begleitung.

030 50154518

Praxishotline

Praxiszeiten

Montag  |  9-18 Uhr
Dienstag  |  9-17 Uhr
Mittwoch  |  nach Vereinbarung
Donnerstag  |  9-16 Uhr
Freitag  |  9-15 Uhr