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Ärztliche Begutachtung 

Wir bieten verkehrsmedizinische Begutachtungen in zwei zentralen Fällen an: Zum einen, wenn ein Fahrverbot aufgrund einer ärztlichen Einschätzung ausgesprochen wurde – etwa nach einer Erkrankung, einem Unfall oder durch die Wirkung bestimmter Medikamente. 

In solchen Fällen ermöglichen wir eine fachärztliche Untersuchung, um ihre medizinische Situation im Verlauf zu prüfen und das Fahrverbot ggf. aufzuheben.

Zum anderen erstellen wir verkehrsmedizinische Gutachten auf Anforderung durch die Fahrerlaubnisbehörde, etwa zur Überprüfung der Fahreignung bei chronischen oder neurologischen Erkrankungen, altersbedingten Einschränkungen oder regelmäßiger Medikamenteneinnahme. 

Unser erfahrenes Team begleitet Sie dabei professionell durch den gesamten Prozess – von der medizinischen Untersuchung bis zur schriftlichen Beurteilung zur Vorlage bei der Behörde.

Ihre Irena Juskovic-Sacharowitz
und Sandra Raunegger

Häufig gestellte Fragen zum verkehrsmedizinische Begutachtungen

Was wird bei einer verkehrsmedizinischen Untersuchung gemacht?

Bei einer verkehrsmedizinischen Untersuchung wird geprüft, ob eine Person gesundheitlich in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen. Ziel ist es, die Fahreignung medizinisch zu bewerten – insbesondere bei bestimmten Erkrankungen, nach einem Unfall, bei auffälligem Verhalten im Straßenverkehr oder auf Anforderung der Behörde. Der genaue Ablauf hängt vom Anlass der Untersuchung ab, umfasst aber in der Regel eine ausführliche Anamnese, also ein ärztliches Gespräch über die Vorgeschichte, aktuelle Beschwerden und Medikamenteneinnahme. Es folgt eine körperliche Untersuchung, bei der u. a. Kreislauf, Reaktionsfähigkeit, Gleichgewicht, neurologische Funktionen und ggf. der Blutzucker überprüft werden. Bei bestimmten Fragestellungen kommen auch Sehtests oder Laboruntersuchungen hinzu, z. B. bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogenmissbrauch.

Am Ende erstellt der Facharzt ein verkehrsmedizinisches Gutachten, das dokumentiert, ob und unter welchen Bedingungen die getestete Person als fahrgeeignet gilt. Dieses Gutachten kann zur Vorlage bei der Führerscheinstelle oder im Rahmen einer MPU genutzt werden.

Wer darf verkehrsmedizinische Gutachten erstellen?

Ein verkehrsmedizinisches Gutachten darf nur von speziell qualifizierten Fachärzten erstellt werden, die über eine verkehrsmedizinische Zusatzqualifikation verfügen und die Anforderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) erfüllen. In der Regel handelt es sich dabei um Fachärzte für Arbeitsmedizin, Innere Medizin, Neurologie, Psychiatrie oder Allgemeinmedizin, die zusätzlich eine verkehrsmedizinische Weiterbildung nachweisen können.

Diese Ärzte müssen unabhängig und neutral arbeiten und dürfen nicht in das Verfahren zur Entziehung oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eingebunden sein. Außerdem müssen sie mit den sogenannten Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung und den CTU-Kriterien vertraut sein.

Bei JUDOC Verkehrsmedizin in Berlin erfolgt die Begutachtung ausschließlich durch zugelassene Fachärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation, deren Gutachten von Fahrerlaubnisbehörden und MPU-Stellen bundesweit anerkannt werden.

Was wird bei einem Fahrtauglichkeitstest überprüft?

Bei einem Fahrtauglichkeitstest (auch Fahreignungsprüfung oder verkehrsmedizinische Untersuchung genannt) wird überprüft, ob eine Person gesundheitlich und geistig in der Lage ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Die Untersuchung dient dazu, mögliche Einschränkungen der körperlichen, kognitiven oder psychischen Leistungsfähigkeit frühzeitig zu erkennen – vor allem bei chronischen Erkrankungen, nach einem Unfall, im höheren Alter oder auf Anordnung der Behörde. Geprüft werden in der Regel das Reaktionsvermögen, die Sehfähigkeit, das Gleichgewicht, die motorischen Fähigkeiten sowie das konzentrative und geistige Leistungsvermögen. Zusätzlich werden auch Medikamenteneinnahme, Vorerkrankungen wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Störungen oder neurologische Beschwerden (z. B. Schlaganfall, Parkinson, Epilepsie) ärztlich beurteilt.

Bei JUDOC Verkehrsmedizin in Berlin erfolgt die Begutachtung durch erfahrene Fachärzte mit verkehrsmedizinischer Zusatzqualifikation – zuverlässig, neutral und nach den aktuellen Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung.

Wer kann ein ärztliches Fahrverbot aufheben?

Ein ärztliches Fahrverbot ist in der Regel eine empfohlene Einschränkung der Fahrtätigkeit, die von einem behandelnden Arzt ausgesprochen wird – zum Beispiel nach einem Schlaganfall, bei Epilepsie, Herzproblemen oder unter Einfluss bestimmter Medikamente. Diese Empfehlung hat zwar keine unmittelbare rechtliche Bindung wie ein behördlich ausgesprochenes Fahrverbot, wird aber von Gerichten und Führerscheinstellen sehr ernst genommen. Die Prüfung, ob ein ärztlichen Fahrverbot noch gilt oder aufgehoben werden kann, sollte durch eine fachärztliche verkehrsmedizinische Untersuchung erfolgen. Dabei prüft ein speziell qualifizierter Arzt – etwa bei JUDOC Verkehrsmedizin in Berlin – ob die gesundheitlichen Voraussetzungen zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr wieder erfüllt sind.

030 50154518

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