Skip to main content

Schmerzmittel und Autofahren: Was muss man beachten?

Viele Menschen nehmen regelmäßig Schmerzmittel – sei es bei akuten Beschwerden oder chronischen Erkrankungen. Doch nicht jedes Medikament ist mit dem Autofahren uneingeschränkt vereinbar.
Wichtig ist: Wirksamkeit und Nebenwirkungen können die Fahreignung beeinflussen.

Wann wird Autofahren riskant?

Einige Schmerzmittel können:
- Müdigkeit, Benommenheit oder Schwindel verursachen
- Reaktionszeit und Konzentration verschlechtern
- In Kombination mit Alkohol, Beruhigungsmitteln oder Psychopharmaka stärker wirken
- In höheren Dosen wie Betäubungsmittel (z. B. Opioide) eingestuft sein

→ Wer nach Einnahme eines solchen Mittels nicht mehr fahrtüchtig ist, macht sich im Straßenverkehr strafbar.

Was ist erlaubt?

Autofahren ist in der Regel möglich, wenn:
- das Medikament ärztlich verordnet wurde
- eine stabile Dosierung vorliegt
- keine akuten Nebenwirkungen bestehen
- Sie sich subjektiv sicher und unbeeinträchtigt fühlen

Was wir für Sie tun

In unserer Praxis bieten wir:
- Beratung zur Fahreignung bei Schmerzmitteltherapie
- Einschätzung bei opioidbasierten Medikamenten
- Erstellung von Gutachten oder Stellungnahmen bei Bedarf (z. B. auf Anforderung der Führerscheinstelle)

Sprechen Sie uns an

Wir beraten Sie diskret, sachlich und individuell – damit Sie mit Sicherheit mobil bleiben.
JUDOC Privatpraxis– Verkehrsmedizin & Fahreignung
📅 Jetzt Termin vereinbaren

Schmerzmittel und Autofahren: Was muss man beachten?

Viele Menschen nehmen regelmäßig Schmerzmittel – sei es bei akuten Beschwerden oder chronischen Erkrankungen. Doch nicht jedes Medikament ist mit dem Autofahren uneingeschränkt vereinbar.
Wichtig ist: Wirksamkeit und Nebenwirkungen können die Fahreignung beeinflussen.

Wann wird Autofahren riskant?

Einige Schmerzmittel können:
- Müdigkeit, Benommenheit oder Schwindel verursachen
- Reaktionszeit und Konzentration verschlechtern
- In Kombination mit Alkohol, Beruhigungsmitteln oder Psychopharmaka stärker wirken
- In höheren Dosen wie Betäubungsmittel (z. B. Opioide) eingestuft sein

→ Wer nach Einnahme eines solchen Mittels nicht mehr fahrtüchtig ist, macht sich im Straßenverkehr strafbar.

Was ist erlaubt?

Autofahren ist in der Regel möglich, wenn:
- das Medikament ärztlich verordnet wurde
- eine stabile Dosierung vorliegt
- keine akuten Nebenwirkungen bestehen
- Sie sich subjektiv sicher und unbeeinträchtigt fühlen

Was wir für Sie tun

In unserer Praxis bieten wir:
- Beratung zur Fahreignung bei Schmerzmitteltherapie
- Einschätzung bei opioidbasierten Medikamenten
- Erstellung von Gutachten oder Stellungnahmen bei Bedarf (z. B. auf Anforderung der Führerscheinstelle)

Sprechen Sie uns an

Wir beraten Sie diskret, sachlich und individuell – damit Sie mit Sicherheit mobil bleiben.
JUDOC Privatpraxis – Verkehrsmedizin & Fahreignung
📅 Jetzt Termin vereinbaren