Schmerzmittel und Autofahren: Was muss man beachten?
Viele Menschen nehmen regelmäßig Schmerzmittel – sei es bei akuten Beschwerden oder chronischen Erkrankungen. Doch nicht jedes Medikament ist mit dem Autofahren uneingeschränkt vereinbar.
Wichtig ist: Wirksamkeit und Nebenwirkungen können die Fahreignung beeinflussen.
Wann wird Autofahren riskant?
Einige Schmerzmittel können:
- Müdigkeit, Benommenheit oder Schwindel verursachen
- Reaktionszeit und Konzentration verschlechtern
- In Kombination mit Alkohol, Beruhigungsmitteln oder Psychopharmaka stärker wirken
- In höheren Dosen wie Betäubungsmittel (z. B. Opioide) eingestuft sein
→ Wer nach Einnahme eines solchen Mittels nicht mehr fahrtüchtig ist, macht sich im Straßenverkehr strafbar.
Was ist erlaubt?
Autofahren ist in der Regel möglich, wenn:
- das Medikament ärztlich verordnet wurde
- eine stabile Dosierung vorliegt
- keine akuten Nebenwirkungen bestehen
- Sie sich subjektiv sicher und unbeeinträchtigt fühlen
Was wir für Sie tun
In unserer Praxis bieten wir:
- Beratung zur Fahreignung bei Schmerzmitteltherapie
- Einschätzung bei opioidbasierten Medikamenten
- Erstellung von Gutachten oder Stellungnahmen bei Bedarf (z. B. auf Anforderung der Führerscheinstelle)
Sprechen Sie uns an
Wir beraten Sie diskret, sachlich und individuell – damit Sie mit Sicherheit mobil bleiben.
JUDOC Privatpraxis– Verkehrsmedizin & Fahreignung
📅 Jetzt Termin vereinbaren
Schmerzmittel und Autofahren: Was muss man beachten?
Viele Menschen nehmen regelmäßig Schmerzmittel – sei es bei akuten Beschwerden oder chronischen Erkrankungen. Doch nicht jedes Medikament ist mit dem Autofahren uneingeschränkt vereinbar.
Wichtig ist: Wirksamkeit und Nebenwirkungen können die Fahreignung beeinflussen.
Wann wird Autofahren riskant?
Einige Schmerzmittel können:
- Müdigkeit, Benommenheit oder Schwindel verursachen
- Reaktionszeit und Konzentration verschlechtern
- In Kombination mit Alkohol, Beruhigungsmitteln oder Psychopharmaka stärker wirken
- In höheren Dosen wie Betäubungsmittel (z. B. Opioide) eingestuft sein
→ Wer nach Einnahme eines solchen Mittels nicht mehr fahrtüchtig ist, macht sich im Straßenverkehr strafbar.
Was ist erlaubt?
Autofahren ist in der Regel möglich, wenn:
- das Medikament ärztlich verordnet wurde
- eine stabile Dosierung vorliegt
- keine akuten Nebenwirkungen bestehen
- Sie sich subjektiv sicher und unbeeinträchtigt fühlen
Was wir für Sie tun
In unserer Praxis bieten wir:
- Beratung zur Fahreignung bei Schmerzmitteltherapie
- Einschätzung bei opioidbasierten Medikamenten
- Erstellung von Gutachten oder Stellungnahmen bei Bedarf (z. B. auf Anforderung der Führerscheinstelle)
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