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Epilepsie und Autofahren - Was ist erlaubt?

Menschen mit Epilepsie dürfen grundsätzlich Auto fahren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist, dass das Anfallsrisiko ausreichend gering ist – zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer.

Voraussetzungen für die Fahr-Eignung

- Mindestens 1 Jahr anfallsfrei – unter stabiler medikamentöser Behandlung oder ohne Medikamente
- Keine Anfälle mit Bewusstseinsverlust oder plötzlichen Ausfällen
- Fachärztliche Beurteilung oder verkehrsmedizinisches Gutachten

Bei einem einmaligen Anfall ohne Epilepsiediagnose genügt meist eine 6-monatige Fahrpause.

Privat- vs. Berufskraftfahrer

Fahrerlaubnis

Voraussetzungen

Gruppe 1 (PKW, Motorrad)

1 Jahr anfallsfrei

Gruppe 2 (LKW, Bus, Taxi)

Strenge Vorgaben – meist nicht erlaubt, nur in Ausnahmefällen

Was wir für Sie tun

In unserer Praxis bieten wir:
- Fachliche Beurteilung der Fahreignung
- Erstellung des nötigen Gutachtens für die Führerscheinstelle
- Klare Beratung zu Fahrpausen und Voraussetzungen

Sprechen Sie uns an

Wir beraten Sie diskret, sachlich und individuell – damit Sie mit Sicherheit mobil bleiben.
JUDOC Privatpraxis– Verkehrsmedizin & Fahreignung
📅 Jetzt Termin vereinbaren

Epilepsie und Autofahren - Was ist erlaubt?

Menschen mit Epilepsie dürfen grundsätzlich Auto fahren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist, dass das Anfallsrisiko ausreichend gering ist – zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer.

Voraussetzungen für die Fahr-Eignung

- Mindestens 1 Jahr anfallsfrei – unter stabiler medikamentöser Behandlung oder ohne Medikamente
- Keine Anfälle mit Bewusstseinsverlust oder plötzlichen Ausfällen
- Fachärztliche Beurteilung oder verkehrsmedizinisches Gutachten

Bei einem einmaligen Anfall ohne Epilepsiediagnose genügt meist eine 6-monatige Fahrpause.

Privat- vs. Berufskraftfahrer

Fahrerlaubnis

Voraussetzungen

Gruppe 1 (PKW, Motorrad)

1 Jahr anfallsfrei

Gruppe 2 (LKW, Bus, Taxi)

Strenge Vorgaben – meist nicht erlaubt, nur in Ausnahmefällen

Was wir für Sie tun

In unserer Praxis bieten wir:
- Fachliche Beurteilung der Fahreignung
- Erstellung des nötigen Gutachtens für die Führerscheinstelle
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