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Psychische Erkrankungen und Autofahren - Was ist zu beachten?

Psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen, Psychosen oder Persönlichkeitsstörungen können die Fahreignung beeinträchtigen – müssen es aber nicht zwangsläufig. Entscheidend ist: Beeinflusst die Erkrankung das sichere Führen eines Fahrzeugs?

Wann ist die Fahreignung eingeschränkt?

Eine Fahreignung kann in Frage stehen bei:
- Konzentrations- oder Reaktionsstörungen
- Stimmungsschwankungen, Reizbarkeit oder Antriebslosigkeit
- Realitätsverlust, Wahnvorstellungen oder Halluzinationen
- Suizidgedanken oder Impulsdurchbrüchen
- Nebenwirkungen von Medikamenten (z. B. Müdigkeit, Benommenheit)

Wie wird die Fahrtauglichkeit beurteilt?

Die Beurteilung erfolgt individuell, z. B. durch:
- Ärztliche oder fachärztlich-psychiatrische Stellungnahme
- Verkehrsmedizinisches Gutachten (z. B. bei Auflagen durch die Führerscheinstelle)
- Dokumentation von Stabilität, Therapietreue und Einsichtsfähigkeit

Was wir für Sie tun

In unserer Praxis bieten wir:
- Einschätzung der Fahreignung bei psychischen Erkrankungen
- Erstellung von Gutachten oder Stellungnahmen für Behörden
- Diskrete Beratung – auch bei Auflagen durch Führerscheinstellen

Sprechen Sie uns an

Wir beraten Sie diskret, sachlich und individuell – damit Sie mit Sicherheit mobil bleiben.
JUDOC Privatpraxis– Verkehrsmedizin & Fahreignung
📅 Jetzt Termin vereinbaren

Psychische Erkrankungen und Autofahren - Was ist zu beachten?

Psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen, Psychosen oder Persönlichkeitsstörungen können die Fahreignung beeinträchtigen – müssen es aber nicht zwangsläufig. Entscheidend ist: Beeinflusst die Erkrankung das sichere Führen eines Fahrzeugs?

Wann ist die Fahreignung eingeschränkt?

Eine Fahreignung kann in Frage stehen bei:
- Konzentrations- oder Reaktionsstörungen
- Stimmungsschwankungen, Reizbarkeit oder Antriebslosigkeit
- Realitätsverlust, Wahnvorstellungen oder Halluzinationen
- Suizidgedanken oder Impulsdurchbrüchen
- Nebenwirkungen von Medikamenten (z. B. Müdigkeit, Benommenheit)

Wie wird die Fahrtauglichkeit beurteilt?

Die Beurteilung erfolgt individuell, z. B. durch:
- Ärztliche oder fachärztlich-psychiatrische Stellungnahme
- Verkehrsmedizinisches Gutachten (z. B. bei Auflagen durch die Führerscheinstelle)
- Dokumentation von Stabilität, Therapietreue und Einsichtsfähigkeit

Was wir für Sie tun

In unserer Praxis bieten wir:
- Einschätzung der Fahreignung bei psychischen Erkrankungen
- Erstellung von Gutachten oder Stellungnahmen für Behörden
- Diskrete Beratung – auch bei Auflagen durch Führerscheinstellen

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