Cannabis auf Rezept - und Autofahren?
Immer mehr Patientinnen und Patienten erhalten medizinisches Cannabis auf Rezept, z. B. bei chronischen Schmerzen oder neurologischen Erkrankungen. Doch wie wirkt sich das auf die Fahreignung aus?
Die gute Nachricht: Autofahren mit medizinischem Cannabis kann erlaubt sein – unter klaren Voraussetzungen.
Wann darf man trotz Cannabis fahren?
- Es liegt eine ärztlich verordnete Cannabistherapie vor
- Die Dosis ist stabil eingestellt
- Es bestehen keine Fahruntüchtigkeitssymptome (z. B. Schwindel, Konzentrationsstörungen)
- Der Betroffene ist unter ärztlicher Kontrolle und zeigt ein verantwortungsbewusstes Einnahmeverhalten
Was ist nicht erlaubt?
- Autofahren bei akuter Beeinträchtigung durch Cannabis
- Freizeitkonsum (nicht medizinisch verordnet)
- Einnahme ohne gültiges Rezept
→ In diesen Fällen drohen Fahrverbot, MPU und Führerscheinentzug
Medizinisches Cannabis im Straßenverkehr – was sagt das Gesetz?
Laut § 24a StVG ist Cannabis im Blut beim Fahren verboten – außer, es handelt sich um eine medizinische Einnahme mit ärztlicher Verordnung. Trotzdem muss die Fahrtüchtigkeit im Einzelfall nachgewiesen werden.
Was wir für Sie tun
In unserer Praxis unterstützen wir Sie bei:
- Verkehrsmedizinischer Einschätzung der Fahreignung unter Cannabistherapie
- Erstellung von fachärztlichen Stellungnahmen für Behörden oder MPU
- Beratung bei Unsicherheiten zu Dosis, Wirkung und Fahrsicherheit
Sprechen Sie uns an
Wir beraten Sie diskret, sachlich und individuell – damit Sie mit Sicherheit mobil bleiben.
JUDOC Privatpraxis– Verkehrsmedizin & Fahreignung
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Cannabis auf Rezept - und Autofahren?
Viele Menschen nehmen regelmäßig Schmerzmittel – sei es bei akuten Beschwerden oder chronischen Erkrankungen. Doch nicht jedes Medikament ist mit dem Autofahren uneingeschränkt vereinbar.
Wichtig ist: Wirksamkeit und Nebenwirkungen können die Fahreignung beeinflussen.
Wann wird Autofahren riskant?
Einige Schmerzmittel können:
- Müdigkeit, Benommenheit oder Schwindel verursachen
- Reaktionszeit und Konzentration verschlechtern
- In Kombination mit Alkohol, Beruhigungsmitteln oder Psychopharmaka stärker wirken
- In höheren Dosen wie Betäubungsmittel (z. B. Opioide) eingestuft sein
→ Wer nach Einnahme eines solchen Mittels nicht mehr fahrtüchtig ist, macht sich im Straßenverkehr strafbar.
Was ist erlaubt?
Autofahren ist in der Regel möglich, wenn:
- das Medikament ärztlich verordnet wurde
- eine stabile Dosierung vorliegt
- keine akuten Nebenwirkungen bestehen
- Sie sich subjektiv sicher und unbeeinträchtigt fühlen
Was wir für Sie tun
In unserer Praxis bieten wir:
- Beratung zur Fahreignung bei Schmerzmitteltherapie
- Einschätzung bei opioidbasierten Medikamenten
- Erstellung von Gutachten oder Stellungnahmen bei Bedarf (z. B. auf Anforderung der Führerscheinstelle)
Sprechen Sie uns an
Wir beraten Sie diskret, sachlich und individuell – damit Sie mit Sicherheit mobil bleiben.
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