Herz- und Gefäßerkrankungen und Autofahren - Was ist erlaubt?
Herz- und Gefäßerkrankungen und Autofahren - Was ist erlaubt?
Herz- und Kreislauferkrankungen sind in Deutschland weit verbreitet – und nicht immer mit einem Fahrverbot verbunden. Entscheidend ist, ob die Erkrankung die Fähigkeit zur sicheren Fahrzeugführung beeinträchtigt.
Wann darf man trotz Herzproblemen fahren?
Autofahren ist in der Regel möglich bei:
- Stabiler Herzerkrankung (z. B. nach Herzinfarkt mit guter Erholung)
- Gut eingestelltem Bluthochdruck oder Herzrhythmusstörungen
- Keine akuten Symptome wie Brustschmerz, Schwindel oder Bewusstseinsstörungen
- Regelmäßiger ärztlicher Kontrolle und Therapietreue
Wann besteht Einschränkung oder Fahrverbot?
Fahreignung kann eingeschränkt sein bei:
- Wiederholten Synkopen (Ohnmachtsanfällen)
- Schwerer Herzinsuffizienz mit Belastungsdyspnoe
- Unbehandeltem oder instabilem Vorhofflimmern oder Kammerflimmern
- Frischem Herzinfarkt (meist Fahrpause von 3–6 Wochen empfohlen)
- Kurz nach Implantation von Schrittmacher oder Defibrillator
Was wir für Sie tun
Unsere Praxis bietet:
- Verkehrsmedizinische Einschätzung bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Gutachten nach Infarkt, Schrittmacher-OP oder Synkopen
- Zusammenarbeit mit Kardiologen und Führerscheinstellen
Sprechen Sie uns an
Wir beraten Sie diskret, sachlich und individuell – damit Sie mit Sicherheit mobil bleiben.
JUDOC Privatpraxis– Verkehrsmedizin & Fahreignung
📅 Jetzt Termin vereinbaren
Herz- und Gefäßerkrankungen und Autofahren- Was ist erlaubt?
Herz- und Kreislauferkrankungen sind in Deutschland weit verbreitet – und nicht immer mit einem Fahrverbot verbunden. Entscheidend ist, ob die Erkrankung die Fähigkeit zur sicheren Fahrzeugführung beeinträchtigt.
Wann darf man trotz Herzproblemen fahren?
Autofahren ist in der Regel möglich bei:
- Stabiler Herzerkrankung (z. B. nach Herzinfarkt mit guter Erholung)
- Gut eingestelltem Bluthochdruck oder Herzrhythmusstörungen
- Keine akuten Symptome wie Brustschmerz, Schwindel oder Bewusstseinsstörungen
- Regelmäßiger ärztlicher Kontrolle und Therapietreue
Wann besteht Einschränkung oder Fahrverbot?
Fahreignung kann eingeschränkt sein bei:
- Wiederholten Synkopen (Ohnmachtsanfällen)
- Schwerer Herzinsuffizienz mit Belastungsdyspnoe
- Unbehandeltem oder instabilem Vorhofflimmern oder Kammerflimmern
- Frischem Herzinfarkt (meist Fahrpause von 3–6 Wochen empfohlen)
- Kurz nach Implantation von Schrittmacher oder Defibrillator
Was wir für Sie tun
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- Verkehrsmedizinische Einschätzung bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Gutachten nach Infarkt, Schrittmacher-OP oder Synkopen
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