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Herz- und Gefäßerkrankungen und Autofahren - Was ist erlaubt?

Herz- und Kreislauferkrankungen sind in Deutschland weit verbreitet – und nicht immer mit einem Fahrverbot verbunden. Entscheidend ist, ob die Erkrankung die Fähigkeit zur sicheren Fahrzeugführung beeinträchtigt.

Wann darf man trotz Herzproblemen fahren?

Autofahren ist in der Regel möglich bei:
- Stabiler Herzerkrankung (z. B. nach Herzinfarkt mit guter Erholung)
- Gut eingestelltem Bluthochdruck oder Herzrhythmusstörungen
- Keine akuten Symptome wie Brustschmerz, Schwindel oder Bewusstseinsstörungen
- Regelmäßiger ärztlicher Kontrolle und Therapietreue

Wann besteht Einschränkung oder Fahrverbot?

Fahreignung kann eingeschränkt sein bei:
- Wiederholten Synkopen (Ohnmachtsanfällen)
- Schwerer Herzinsuffizienz mit Belastungsdyspnoe
- Unbehandeltem oder instabilem Vorhofflimmern oder Kammerflimmern
- Frischem Herzinfarkt (meist Fahrpause von 3–6 Wochen empfohlen)
- Kurz nach Implantation von Schrittmacher oder Defibrillator

Was wir für Sie tun

Unsere Praxis bietet:
- Verkehrsmedizinische Einschätzung bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Gutachten nach Infarkt, Schrittmacher-OP oder Synkopen
- Zusammenarbeit mit Kardiologen und Führerscheinstellen

Sprechen Sie uns an

Wir beraten Sie diskret, sachlich und individuell – damit Sie mit Sicherheit mobil bleiben.
JUDOC Privatpraxis– Verkehrsmedizin & Fahreignung
📅 Jetzt Termin vereinbaren

Herz- und Gefäßerkrankungen und Autofahren- Was ist erlaubt?

Herz- und Kreislauferkrankungen sind in Deutschland weit verbreitet – und nicht immer mit einem Fahrverbot verbunden. Entscheidend ist, ob die Erkrankung die Fähigkeit zur sicheren Fahrzeugführung beeinträchtigt.

Wann darf man trotz Herzproblemen fahren?

Autofahren ist in der Regel möglich bei:
- Stabiler Herzerkrankung (z. B. nach Herzinfarkt mit guter Erholung)
- Gut eingestelltem Bluthochdruck oder Herzrhythmusstörungen
- Keine akuten Symptome wie Brustschmerz, Schwindel oder Bewusstseinsstörungen
- Regelmäßiger ärztlicher Kontrolle und Therapietreue

Wann besteht Einschränkung oder Fahrverbot?

Fahreignung kann eingeschränkt sein bei:
- Wiederholten Synkopen (Ohnmachtsanfällen)
- Schwerer Herzinsuffizienz mit Belastungsdyspnoe
- Unbehandeltem oder instabilem Vorhofflimmern oder Kammerflimmern
- Frischem Herzinfarkt (meist Fahrpause von 3–6 Wochen empfohlen)
- Kurz nach Implantation von Schrittmacher oder Defibrillator

Was wir für Sie tun

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- Verkehrsmedizinische Einschätzung bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Gutachten nach Infarkt, Schrittmacher-OP oder Synkopen
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